Häufige Fragen zum AltmarkPlatz - Gutscheinsystem

Was ist der AltmarkTaler (kurz: AMT)?

Der AMT ist ein digitales, regionales Gutscheinsystem, das exklusiv auf dem AltmarkPlatz funktioniert. Damit kannst du bei Anbietern aus der Region Produkte und Dienstleistungen bezahlen – einfach, lokal und direkt.

Nutzer ist jemand, der auf dem AltmarkPlatz einkauft oder Dienstleistungen bucht. Nutzer können AMT aufladen und damit Produkte oder Services bei teilnehmenden Anbietern bezahlen, direkt mit anderen Nutzern tauschen oder eigene Kleinanzeigen auf dem Marktplatz schalten.

Anbieter ist ein Betrieb, eine Organisation oder eine Privatperson mit Gewerbeanmeldung oder Freiberuflicher Tätigkeit in der Region Altmark (Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel), die regionale Produkte oder Dienstleistungen auf dem AltmarkPlatz anbietet und AMT als Zahlungsmittel akzeptiert.

  • Du kannst dein AMT Gutscheinkonto aufladen, z. B. per Überweisung oder bar bei einer Annahmestelle.

  • Mit deinem Guthaben kannst du Produkte & Services auf dem AltmarkPlatz kaufen.

  • Dein Guthaben bleibt im System – eine Auszahlung in Euro ist nicht vorgesehen.

  • Du kannst Euro bar einzahlen. Die maximale Bareinzahlung von AMT richtet sich nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben.

  • Ab einem Guthaben von über 2.100,- AMT fällt eine kleine monatliche Haltegebühr von 0,2 % an.

  • Für die Nutzung des Systems wird eine monatliche Grundgebühr von 4,98 AMT erhoben – jedoch nur, wenn dein Guthaben 25 AMT oder mehr beträgt. Bei einem Kontostand unter 25 AMT bleibt dein Konto kostenlos. 👉 Diese Nutzungsgebühr deckt alle laufenden Kosten des Systems ab. Anders als bei vielen anderen Marktplätzen oder Gutscheinlösungen gibt es bei uns keine zusätzlichen Transaktionsgebühren.

    • Als Anbieter kannst du dein Konto ebenfalls mit AMT aufladen.

    • Du akzeptierst Zahlungen in AMT von Nutzern und kannst sie bei Bedarf gegen eine geringe Gebühr (0,5 %) in Euro auszahlen lassen.

    • Ab einem Guthaben von 21.000,- AMT fällt eine Haltegebühr von 0,2 % pro Monat an.

    • Auch du kannst Euro bar einzahlen.

    • Du solltest mindestens eine Anzeige aktiv auf dem Marktplatz schalten.

    • Deine Annahmestelle ist mit offiziellen Werbemitteln als solche erkennbar.

    • Auch für Anbieter gilt eine monatliche Nutzungsgebühr von 4,98 AMT für die Teilnahme am Gutscheinsystem – selbstverständlich gilt die 25 AMT Guthabenfreigrenze auch hier. 👉 Mit dieser Pauschale sind sämtliche Systemleistungen abgedeckt – ohne weitere versteckte Kosten.Wir verzichten bewusst auf eine prozentuale Beteiligung an AMT-Transaktionen. So bleibt das volle Guthaben dort, wo es hingehört: bei den Anbietern in der Region.

Ein Krämer bildet auf dem AltmarkPlatz (AMP) eine mittlere Verwaltungsebene zwischen regulären Mitgliedern (Nutzern und Anbietern) und der zentralen Plattformverwaltung.

Er ist Betreuer, Vermittler und Organisationspartner für die ihm zugewiesenen Anbieter.

Damit ermöglicht er, dass Anbieter sich voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können — während der Krämer administrative Aufgaben, Plattformpflege und organisatorische Abläufe professionell übernimmt.

Als Krämer hast du erweiterte Rechte und übernimmst zentrale Aufgaben im Management deiner Anbieter:

  • 💼 Betreuung von Anbietern – persönlich, engagiert und zuverlässig

  • 👤 Pflege von Profildaten und Statusinformationen

  • ✏️ Optimierung von Inhalten – von Profilbildern bis zu aussagekräftigen Beschreibungen

  • 📢 Verwaltung von Anzeigen und Werbeeinträgen

  • 🛍️ Pflege von Webshops – Angebote erstellen, bearbeiten oder löschen

  • 🚚 Anpassung von Versandarten – flexibel und individuell

    HIER findest du alle Informationen zum Krämer auf dem AltmarkPlatz

Du kannst dein Konto auf drei Wegen aufladen:

      1. Überweisung an das AltmarkPlatz-Bankkonto

      2. Barzahlung bei einer offiziellen Annahmestelle

      3. Direkter Tausch mit anderen Nutzern im System

  • Nutzer: Nein, dein Guthaben bleibt im System und ist nicht rückzahlbar.

  • Anbieter: Ja, du kannst AMT in Euro zurücktauschen – gegen eine kleine Gebühr von 0,5 %.

Die AMT-Software wird direkt von Menschen aus der Region betrieben und zusammen mit dem Schweizer Verein VitalFairLiving weiterentwickelt. Durch diesen lokalen Bezug sorgen wir für kurze Wege, persönliche Verantwortung und maximale Transparenz. Dein Guthaben ist dadurch in einem stabilen und vertrauenswürdigen System gespeichert – entwickelt für die Region, von der Region.

Weil du mit jedem AltmarkTaler die regionale Wirtschaft direkt stärkst: Du unterstützt kleine Unternehmen, förderst lokales Einkaufen und sorgst dafür, dass die Wertschöpfung in der Altmark bleibt. Jeder AMT bleibt in der Region und kommt damit den Menschen und Betrieben vor Ort zugute.

Wenn du den AltmarkTaler (AMT) verwendest, handelst du bewusst. Du gibst der Person, der du den AMT weiterreichst, einen klaren Auftrag mit: Bitte lass dieses Geld in der Region und gib es bei Anbietern in der Altmark aus. So entsteht ein Kreislauf, der die lokale Gemeinschaft stärkt und lebendig hält.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden sogenannte Sachbezüge in Form von Sachleistungen gewähren. Dabei handelt es sich um nicht in Geld ausgezahlte Vorteile – wie z. B. Tankkarten, Warengutscheine oder regionale Gutscheinsysteme wie den AMT (AltmarkTaler).

Die monatliche Freigrenze für solche steuerfreien Sachbezüge liegt bei 50 Euro (bis 2021: 44 €). Damit bietet sich der AMT ideal als regionale, digitale Sachleistung an, die steuerlich begünstigt und gleichzeitig lokal wirksam ist.

Hier findest du die Einordnung des AltmarkTaler der HSP STEUER Altmark GmbH

Auf Basis der steuerlichen Regelung zu Sachbezügen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) lässt sich der AltmarkTaler als regionale, steuerbegünstigte Zusatzleistung für Mitarbeitende sehr einfach einsetzen. Für Arbeitgeber ist der Ablauf bewusst unkompliziert gestaltet:


✅ Einfacher Ablauf für Arbeitgeber

  1. Registrierung des Mitarbeiters
    Der Arbeitnehmer registriert sich selbstständig als Nutzer auf dem AltmarkPlatz.

  2. Überweisung durch den Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber überweist den gewünschten Sachbezugsbetrag (z. B. bis zu 50 € monatlich steuerfrei) auf das angegebene Sparkassen-IBAN-Konto von der AltmarkPlatz UG.
    Wichtig für die eindeutige Zuordnung im Verwendungszweck:

    • Nutzername des Mitarbeiters

    • AltmarkPlatz-Kontonummer des Mitarbeiters

  3. Gutschrift auf dem Nutzerkonto
    Das AltmarkPlatz-Team ordnet die Einzahlung zu und schreibt den Betrag dem Mitarbeitender gut.
    Der Arbeitnehmer kann anschließend frei über sein Guthaben in AltmarkTaler verfügen.


👍 Vorteile für Arbeitgeber

  • Kein Vertragsabschluss erforderlichkeine langfristige Bindung

  • Maximale FlexibilitätEinzahlungen nur dann, wenn gewünscht

  • Keine eigene Registrierung notwendigNutzung auch ohne Arbeitgeberkonto möglich

  • Einfacher Verwaltungsaufwandnur Überweisung mit korrektem Verwendungszweck

  • Steuerlich begünstigte Zusatzleistung für Mitarbeitende bei gleichzeitiger regionaler Wertschöpfung

Der AltmarkTaler wird als digitaler Einkaufs-, Geschenk- oder Regionalgutschein ausgegeben. Rechtlich fällt eine solche Gutscheinausgabe grundsätzlich unter E-Geld im Sinne des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZAG) vom 17. Juli 2017. Nach § 1 Abs. 1 ZAG gilt als E-Geld jeder elektronisch gespeicherte geldwerte Betrag, der

  1. gegen Einzahlung von Geld ausgegeben wird und

  2. zur Durchführung von Zahlungsvorgängen verwendet werden kann,

  3. wobei auch Akzeptanzstellen außerhalb des Herausgebers die Zahlung annehmen.

Für stadt- oder regionsbezogene Gutscheinsysteme – wie den AltmarkTaler – sieht das ZAG aber eine wichtige Ausnahme vor (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a):

„Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden können, sind vom Anwendungsbereich des ZAG ausgenommen.“

Der AltmarkTaler erfüllt diese „begrenztes Netz“-Bedingung, weil er ausschließlich bei teilnehmenden Akzeptanzstellen in der Region Altmark eingelöst werden kann.

Überschreitet der Gesamtwert aller AltmarkTaler-Transaktionen innerhalb von zwölf Monaten 1 Million, schreibt § 2 Abs. 2 ZAG vor, dass der Betreiber dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldet und darlegt, welche Ausnahme in Anspruch genommen wird. Die BaFin prüft dann, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

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